Ernst-Abbe-Stiftung
Ansprüche und
Anwartschaften, die im Beitrittsgebiet nach dem Pensionsstatut der
Carl-Zeiss-Stiftung erworben wurden, konnten auf Antrag Zeiten der
Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem
nach dem AAÜG gleichgestellt werden.
Im Falle eines Gleichstellungsantrages sind die erzielten
Arbeitsentgelte oder -einkommen sind bei der Rentenberechnung ggf. nach
den Regelungen des AAÜG zu begrenzen. Die Arbeitsentgelte oder
-einkommen und die Entscheidung, ob der Versicherte zu einem
Personenkreis gehört, für den die
Begrenzungsregelungen Anwendung finden, obliegt dem
zuständigen Versorgungsträger, der
Ernst-Abbe-Stiftung in Jena.
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