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Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)

Die BfA ist Träger der Rentenversicherung der Angestellten. Sie ist zuständig für

  • Versicherte, die als Angestellte beschäftigt sind,
  • selbstständig tätige Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen oder Entbindungspfleger sowie arbeitnehmerähnliche Selbstständige,
  • freiwillig Versicherte, Sozialleistungsbezieher oder Rentner, die zuletzt vor der freiwilligen Versicherung, dem Sozialleistungsbezug oder der Rente keine Beiträge oder Pflichtbeiträge zur Angestelltenrentenversicherung gezahlt haben.

Die BfA betreut die Versicherten im gesamten Bundesgebiet und hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist sind nur dann zuständig, wenn nicht die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt oder die Seekasse aufgrund einer Sonderregelung zuständig ist.

Neben ihrer Aufgabe als Rentenversicherungsträger ist die BfA auch zuständig für

  • die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR und
  • die Berechnung und Auszahlung der Zulagen bei der zulagengeförderten Altersvorsorge (Zentrale Zulagenstelle)

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