Bevollmächtigung
Versicherte, Rentenbezieher und -antragsteller können zur Erledigung ihrer Rentenangelegenheiten (z. B. Stellung eines Rentenantrages, Führung von Schriftwechsel mit der Rentenversicherung, Wahrnehmung einer Beratung in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung,
Als Bevollmächtigte kommen in Frage: Privatpersonen, Rechtsanwälte, Rechtsbeistände (z. B. Rentenberater), Verbände oder Gewerkschaften.
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