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Aussparung, Besitzschutz

Ist eine Rente mit bindendem Bescheid festgestellt worden und stellt sich später heraus, dass die Rente fehlerhaft zu hoch ist, ist dieser Zahlbetrag geschützt (Besitzschutz), wenn der Versicherungsträger den Bescheid nicht mehr aufheben kann.

Die bisherige Rente ist so lange weiterzuzahlen, bis der Monatsbetrag der richtig berechneten Rente bei einer Rentenanpassung oder sonstigen Leistungserhöhung diesen Betrag übersteigt. Bis dahin werden Rentenanpassungen ausgespart.

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