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Bescheid

Wenn der Rentenversicherungsträger eine Leistung ablehnt oder bewilligt, muss er dies gegenüber dem Berechtigten in Form eines anfechtbaren Bescheides tun.

Beispiel hierfür ist der Rentenbescheid, der eine Rentenleistung entweder ganz oder teilweise bewilligt oder ablehnt. Ein solcher Bescheid muss mit einem Rechtsmittel versehen sein, mit dem ggf. auch eine gerichtliche Überprüfung möglich ist.

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