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Beitragsbemessungsgrundlage, Beitragsberechnung

Betrag, der Ausgangspunkt für die Beitragsberechnung ist. Die Beitragsbemessungsgrunglage wird mit dem Beitragssatz multipliziert. Das Produkt ist dann der zu zahlende Beitrag.

Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen, d.h. bei Arbeitern und Angestellten das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt und bei versicherungspflichtigen Selbstständigen das Arbeitseinkommen.

Für freiwillig Versicherte ist die Beitragsbemessungsgrundlage ein frei zu wählender Wert zwischen400.00 EUR und der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Beitragsbemessungsgrundlage für sonstige Versicherte ist im § 166 SGB VI geregelt.

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