Beitragsbemessungsgrundlage, Beitragsberechnung
Betrag, der Ausgangspunkt für die Beitragsberechnung ist. Die Beitragsbemessungsgrunglage wird mit dem Beitragssatz multipliziert. Das Produkt ist dann der zu zahlende Beitrag.
Für freiwillig Versicherte ist die Beitragsbemessungsgrundlage ein frei zu wählender Wert zwischen400.00 EUR und der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Beitragsbemessungsgrundlage für sonstige Versicherte ist im § 166 SGB VI geregelt.
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