Beglaubigung - Bestätigung - Übereinstimmungsvermerke
Eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder die Kopie bzw. Abschrift einer Urkunde - versehen mit einem großen Dienstsiegel - wird als Beglaubigung bezeichnet. Die Beglaubigung kann kostenlos beim Rentenversicherungsträger verlangt werden.
Eine notarielle Beglaubigung ist in der Rentenversicherung nicht notwendig. Kosten, die hierfür anfallen, werden von den Rentenversicherungsträgern nicht erstattet.
Krankenkassen und andere Sozialversicherungsträger nehmen ebenfalls kostenlos die Bestätigung vor, dass eine Kopie einer Urkunde mit dem Original übereinstimmt.
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