Zeitrente
Renten wegen
Erwerbsminderung werden grundsätzlich auf Zeit geleistet. Die
Befristung erfolgt zunächst auf längstens drei Jahre
ab Rentenbeginn. Sie kann wiederholt werden.
Sollte der
Anspruch allein auf Grund des Gesundheitszustands (also
unabhängig von der Arbeitsmarktlage) bestehen, wird die Rente
unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die
Erwerbsminderung behoben werden kann. Befristete Renten werden nicht
vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der
Erwerbsminderung geleistet.
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