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Zeitrente

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt zunächst auf längstens drei Jahre ab Rentenbeginn. Sie kann wiederholt werden.

Sollte der Anspruch allein auf Grund des Gesundheitszustands (also unabhängig von der Arbeitsmarktlage) bestehen, wird die Rente unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Befristete Renten werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsminderung geleistet.

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Rentenlexikon

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