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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist nicht Bestandteil der Rentenversicherung, sondern ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung.

Ihr obliegen insbesondere die Sicherung von Arbeitsplätzen und finanzielle Leistungen an Arbeitslose.

Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesanstalt für Arbeit (BA).

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Rentenlexikon

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