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Abschlag

Wer seine Rente vorzeitig vor der für ihn maßgeblichen angehobenen Altersgrenze in Anspruch nimmt, erhält die Rente um einen Abschlag vermindert. Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3% - also pro Jahr 3,6%.

Geht der Versicherte 3 Jahre vor der für ihn maßgeblichen Altersgrenze in Rente, wird die Rente um 10,8 % (= 3 x 3,6%) gemindert. Anstelle von z.B. 2.000 DM regulärer Altersrente erhält er nur 1.784 DM. Dieser Abschlag gilt auf Dauer, also auch nach Erreichen des 65. Lebensjahres und wirkt sich auch bei einer evtl. späteren Hinterbliebenenrente aus.

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Rentenlexikon

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