Ausschlussgründe
Keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben
- Personen, wenn das Einkommen der Eltern oder Kinder jährlich einen Betrag von 100.000 EUR übersteigt
- ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sowie
- Personen, die in den letzten zehn Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
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