Lebensunterhalt
Die Begriffsbestimmung des Wortes "Lebensunterhalt" erfolgt in § 27 Abs. 1 SGB XII:
Bei Kindern und Jugendlichen umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch den besonderen, insbesondere den durch ihre Entwicklung und ihr Heranwachsen bedingten Bedarf."
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