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Wann und wie eine Rente zu beantragen ist

Leistungen der Rentenversicherung müssen beantragt werden. Es reicht nicht aus, dass die Voraussetzungen für eine Leistung vorliegen, um diese dann automatisch bewilligt und ausgezahlt zu erhalten. Allerdings sollen die Rentenversicherungsträger in geeigneten Fällen den Berechtigten darauf hinweisen, dass er eine Leistung erhalten kann, wenn er sie beantragt.

Jeder, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag stellen. Dieses Recht hat auch der gesetzliche Vertreter oder ein Bevollmächtigter des Versicherten.

Der Antrag kann bei jeder Stelle eingereicht werden, die Sozialleistungen zahlt. Auf die tatsächliche Zuständigkeit kommt es nicht an. Es ist aber zweckmäßig, die Leistung direkt bei dem dafür auch zuständigen Rentenversicherungsträger, seinen Auskunfts- und Beratungsstellen oder seinen Versichertenältesten zu stellen. Das verkürzt die Bearbeitungszeit. Unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund sind in Deutschland seit Oktober 2005 alle gesetzlichen Rentenversicherungsträger gebündelt, unter anderem auch die ehemalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).

Und das sollten Sie bei einem Antrag auf Rente beachten:

  • Der Antrag auf eine Altersrente sollte früh, aber nicht zu früh gestellt werden. Stellen Sie den Antrag auf Altersrente 3 - 3 ½ Monate im voraus.
  • Wenn Sie noch beschäftigt sind, kann Ihr Arbeitgeber den voraussichtlichen Lohn für Ihre künftigen letzten drei Arbeitsmonate im voraus bescheinigen. Dadurch wird eine rechtzeitige Rentenberechnung und ein nahtloser Übergang vom Arbeitsverdienst zur Rente möglich. Den Vordruck für die Vorausbescheinigung erhalten Sie bei der Rentenantragstellung.
  • Der Arbeitgeber darf die Vorausbescheinigung frühestens an dem Tag ausstellen, an dem die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für den viertletzten Arbeitsmonat erfolgt.
  • Auch wenn Sie eine Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld, Leistungen des Arbeitsamtes oder der Pflegekasse) erhalten, darf die zahlende Stelle eine Vorausbescheinigung für längstens drei Monate ausstellen.
  • Wird der Altersrentenantrag früher als 3 ½ Monate im Voraus aufgenommen, führt dies für den Rentenversicherungsträger zu Mehrarbeit und ggf. auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer.

Unterlagen zum Rentenantrag - Hinweise, die doppelte Wege ersparen und eine schnelle Bearbeitung ermöglichen:

Soll ein Rentenantrag gestellt werden, empfiehlt es sich, den letzten vom Rentenversicherungsträger übersandten Versicherungsverlauf mitzunehmen. Sollte dieser noch Lücken enthalten, werden sie bei der Rentenantragstellung geklärt. Überlegen Sie deshalb schon zuvor, was in diesen Lücken war (z. B. Selbständigkeit, Hausfrauentätigkeit, Auslandsaufenthalt u.Ä.). Nehmen Sie zur Rentenantragstellung Unterlagen über die Lücken mit (z. B. Entgeltbescheinigungen aus dem Sozialversicherungsnachweisheft, Lohnbescheinigungen, Aufrechnungsbescheinigungen, Arbeitsbücher, Zeugnisse usw.; ggf. auch Bescheinigungen der Krankenkassen, des Arbeitsamtes, Lehrvertrag bzw. Ausbildungs-/Gesellenprüfungszeugnis, bei Schulausbildung nach dem 16. Lebensjahr eine Schulbescheinigung, Zeugnisse, Studienbücher u.Ä.). Sollen erstmals Zeiten der Kindererziehung geltend gemacht werden, muss auch ein Geburtsnachweis für die Kinder vorliegen.

Bringen Sie bitte auch Ihren Personalausweis (oder ersatzweise Ihre Geburtsurkunde oder den Reisepass) mit.

Die Stelle, die den Rentenantrag aufnimmt, benötigt außerdem

  • die Angabe Ihrer Bankverbindung (Geldinstitut, Bankleitzahl, Kontonummer),
  • die Angaben darüber, ob und ggf. von welcher Stelle und unter welchem Aktenzeichen Sie - außer Ihrem Arbeitsverdienst - weitere Leistungen beziehen (z. B. Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Krankengeld, Leistungen des Arbeitsamtes u.Ä.),
  • für die Zeit ab 1970 Angaben über Ihre jeweilige Krankenkassenzugehörigkeit - insbesondere Name und Anschrift Ihrer jetzigen Krankenkasse - und zur Art der Krankenversicherung (z. B. Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied, familienversichert) und
  • Angaben darüber, ob und ggf. von welcher Stelle und unter welchem Aktenzeichen Sie Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrente, Zusatzrente, Pension) erhalten oder erwarten.

Für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen sollten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis oder den Anerkennungsbescheid mitnehmen.

Für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit legen Sie bitte auch vor:

  • Nachweise über die Arbeitslosigkeit (falls vorhanden, auch lückenlose Leistungsnachweise des Arbeitsamtes),
  • zusätzlich, falls Sie nach 1936 geboren sind und das letzte Arbeitsverhältnis nach dem 13.2.1996 beendet wurde und dieser Beendigung eine Kündigung oder (Befristungs-)Vereinbarung mit Datum vor dem 14.2.1996 zugrunde liegt: das Kündigungsschreiben bzw. die (Befristungs-)Vereinbarung.

Zur Feststellung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt ist es nicht erforderlich, ein ärztliches Attest vorzulegen. Entweder fordert der Rentenversicherungsträger ein Gutachten an oder übergibt - bei Überschreiten eines bestimmten Lebensalters - einen Vordruck, auf dem der Hausarzt einen ausführlichen Befundbericht erstellen kann. Dadurch erübrigt sich möglicherweise eine ärztliche Untersuchung.

Benötigt werden aber

  • eine kurze Auflistung der bisher ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge (einschl. Angaben des zuletzt maßgebenden Tarifvertrags und Lohngruppe),
  • kurze Angaben zu den Gesundheitsstörungen, die Anschriften des Hausarztes (mit Tel.-Nr.) und ggf. weiterer Ärzte, bei denen eine Behandlung erfolgt,
  • für die letzten 3 Kalenderjahre: Angaben zu Untersuchungen, stationären Krankenhausbehandlungen und Kuren,
  • bei anerkannter Schwerbehinderung: Anerkennungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis.

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