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Renteninformation

Durch das Altersvermögensgesetz wurden die Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Versicherten jährlich über ihre aktuellen Rentenanwartschaften zu unterrichten. Da dies für ca. 40 Mio. Versicherte einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Rentenversicherungsträger mit sich bringt, tritt diese gesetzliche Verpflichtung erst zum 1.1.2004 in Kraft.

 

Die Renteninformation ist ein Kontoauszug über die bisher erworbenen Rentenansprüche, der jedes Jahr einen Überblick über persönliche Ansprüche und zu erwartende Leistungen im Alter bietet.

 

Die Renteninformation soll gerade jüngeren Versicherten die Möglichkeit geben, Notwendigkeit und Umfang einer zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersversorgung besser einschätzen zu können. Sie soll daher ein wichtiges Planungsinstrument vor dem Hintergrund der staatlich geförderten Altersvorsorge ("Riester-Rente") sein.

Inhalt der Renteninformation

Die Renteninformation enthält

  • Angaben über die Grundlage der Rentenberechnung,
  • die aktuelle Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente, 
  • die Höhe einer hochgerechneten Regelaltersrente (die Hochrechnung erfolgt auf der Grundlage der durchschnittlichen Entgeltpunkte für die letzten fünf Kalenderjahre),
  • die Information, wie sich künftige Rentenanpassungen auf die Rente auswirken könnten und
  • eine Übersicht über die bisher eingezahlten Beiträge getrennt nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen. 

Die Renteninformation wird immer auf der Grundlage des geltenden Rechts erteilt und ist nicht rechtsverbindlich.

Versand der Renteninformation

Mit dem erstmaligen Versand der Renteninformation erhalten die Versicherten darüber hinaus einen detaillierten Versicherungsverlauf, in dem alle Zeiten im einzelnen aufgeschlüsselt sind. Eventuelle "Lücken im Versicherungsverlauf" können somit erkannt und durch entsprechende Unterlagen, die diese Zeiten belegen, geschlossen werden. 

 

Die Renteninformation erhalten Versicherte ab ihrem 27. Geburtstag jährlich, sofern sie zu diesem Zeitpunkt schon mindestens fünf Beitragsjahre haben. Während einer Einführungsphase vom 1.7. bis 31.12.2002 haben ca. ein Sechstel aller Versicherten eine Renteninformation erhalten. Im Jahr 2003 wurde ein weiteres Drittel der Versicherten bedient. Die verbliebene Hälfte erhielt ihre Renteninformation erstmals 2004. Eine Folgeinformation bekamen alle Versicherten erstmals im Jahr 2005 - und seitdem im jährlichen Turnus.

 

Ab dem 54. Geburtstag tritt an die Stelle der Renteninformation eine Rentenauskunft.

Prognoseberechnungen

Ändert sich das Einkommen, ändert sich auch der prognostizierte Rentenanspruch. Das wird bei der jährlichen Aktualisierung der Renteninformation ab 2005 berücksichtigt. Insoweit spiegelt die Renteninformation den aktuellen Stand des Rentenkontos wieder.

 

Es liegt jedoch eine große Gefahr in der Hochrechnung einer möglichen Regelaltersrente unter Berücksichtigung künftiger Anpassungen. Die Rentenversicherungsträger stellen zwei Musterrechnungen auf - einmal mit einem jährlichen Anpassungssatz von 1,0% und einmal mit einem von 2,0%. So werden nicht selten heute 30-jährigen Versicherten mögliche Altersrenten von über 4.000 EUR prognostiziert. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass eine zusätzliche Altersvorsorge bei dieser „Traumrente“ gar nicht erforderlich ist. Leider wird in der Renteninformation nicht gesagt, dass sich in 35 Jahren auch die Lebenshaltungskosten entsprechend vervielfacht haben.


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