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Kindererziehung und Rentenversicherung

Zeiten der Kindererziehung werden in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt als

  • Kindererziehungszeiten
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
  • Zuschläge für Kindererziehung bei Witwen- bzw. Witwerrenten.

Wurden mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt, werden die Zeiten der Kindererziehung ggf. zusätzlich aufgewertet.


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