Kindererziehung und Rentenversicherung
Zeiten der Kindererziehung werden in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt als
- Kindererziehungszeiten
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Zuschläge für Kindererziehung bei Witwen- bzw. Witwerrenten.
Wurden mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt, werden die Zeiten der Kindererziehung ggf. zusätzlich aufgewertet.
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