Rente und Hinzuverdienst
Hinzuverdienst wird nötig, wenn die Rente nicht ausreicht, um sich über die Lebenserhaltungskosten hinaus einen gewissen Lebensstandard leisten zu können.
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Bei vorzeitigen Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Werden diese überschritten, wird die Rente nur als Teilrente bzw. Anteilsrente gezahlt.
Bei Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten wirkt sich ein Hinzuverdienst im Rahmen der Einkommensanrechnung aus.
Sie finden hier Informationen zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten bei
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