Versicherungsfreiheit
Versicherungsfrei sind
- Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,
- sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden einschließlich der Spitzenverbände oder ihrer Arbeitsgemeinschaften, wenn ihnen nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung gewährleistet und die Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist,
- satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften, wenn ihnen nach den Regeln der Gemeinschaft Anwartschaft auf die in der Gemeinschaft übliche Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter gewährleistet und die Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist.
Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich auf diese Beschäftigung und weitere Beschäftigungen, die bei der Berechnung der Versorgungsanwartschaft berücksichtigt werden.
Arbeitnehmer in diesen Berufen müssen sich um die Versicherungsfreiheit nicht kümmern. Sofern sie sich einen Rentenanspruch noch nicht erworben haben, können sie sich bisher in die Rentenversicherung eingezahlte Beiträge erstatten lassen.
Wer nur eine geringfügige Beschäftigung oder Tätigkeit ausübt, muss ebenfalls keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, weil auch dann Versicherungsfreiheit besteht. Bei den 400-Euro-Jobs kann allerdings auf die Versicherungsfreiheit verzichtet werden.
Wer eine volle Altersversorgung (z. B. Altersvollrente, Pension) erhält, ist auch versicherungsfrei.
Studenten sind versicherungsfrei, wenn sie während Ihrer Immatrikulation ein studienbedingtes Praktikum ableisten oder ein studienbegleitendes Praktikum ableisten, das im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenzen liegt. Studienbedingt ist ein Praktikum, wenn es der Studienplan zwingend vorschreibt. Studienbegleitend ist es, wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist, jedoch hilfreich für das Studium ist.