Pflichtbeiträge
Pflichtbeiträge sind Beiträge zur Rentenversicherung, die entrichtet werden müssen, wenn eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht.
Der größte Personenkreis der Pflichtversicherten sind Arbeitnehmer, die eine abhängige Beschäftigung ausüben.
Pflichtversichert sind u.a. auch
- Personen, für die Kindererziehungszeitenanzurechnen sind,
- Wehr- und Zivildienstleistende,
- Bezieher von Sozialleistungen wie z. B.
Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeits-
losengeld,
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
und
- bestimmte Selbstständige.
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