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Pflichtbeiträge

Pflichtbeiträge sind Beiträge zur Rentenversicherung, die entrichtet werden müssen, wenn eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht.

Die Pflichtversicherung ist eine Zwangsversicherung; sie kann nicht ausgeschlossen werden.

Der größte Personenkreis der Pflichtversicherten sind Arbeitnehmer, die eine abhängige Beschäftigung ausüben.

Pflichtversichert sind u.a. auch

  • Personen, für die Kindererziehungszeiten anzurechnen sind,
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • Bezieher von Sozialleistungen wie z. B. Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld,
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen und
  • bestimmte Selbstständige.

 


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