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Pflichtbeiträge

Pflichtbeiträge sind Beiträge zur Rentenversicherung, die entrichtet werden müssen, wenn eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht.

Die Pflichtversicherung ist eine Zwangsversicherung; sie kann nicht ausgeschlossen werden.

Der größte Personenkreis der Pflichtversicherten sind Arbeitnehmer, die eine abhängige Beschäftigung ausüben.

Pflichtversichert sind u.a. auch

- Personen, für die Kindererziehungszeiten
   anzurechnen sind,
- Wehr- und Zivildienstleistende,
- Bezieher von Sozialleistungen wie z. B.
  Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeits-
  losengeld,
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  und
- bestimmte Selbstständige.

 



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