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Beitragsfreie Zeiten

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind als rentenrechtliche Zeiten bezeichnet. Neben den Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten gehören hierzu auch die so genannten beitragsfreien Zeiten.

Hierbei handelt es sich um Zeiten, für die keine Beiträge gezahlt wurden und trotzdem bei der Rentenberechnung berücksichtigt und ggf. auf die Wartezeiten angerechnet werden.

Zu den beitragsfreien Zeiten gehöhren:

  • Anrechnungszeiten,
  • Ersatzzeiten und
  • die Zurechnungszeit.

Die beitragsfreien Zeiten werden bei der Rentenberechnug mit einer Art Durchschnittswert bewertet, der aus allen Beitragszeiten gebildet wird.


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