Rentenberechnung
Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden für jeden Versicherten individuell auf der Grundlage seiner persönlichen Daten und Werte durch eine Rentenberechnung Ost West errechnet.
Die Vorsorgeinitiative auf Rententips.de!
Bis einschliesslich 31. August 2011 bieten wir allen Personen die nach 1956 geboren sind, komplett kostenfrei eine professionelle und individuelle Beratung zur privaten Vorsorge an:
Wollen Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter vorsorgen, empfiehlt sich die Riester-Rente; für Selbständige mit hoher Steuerbelastung eignet sich besonders die Rürup-Rente als steuerbegünstigte Altersvorsorge.
Die Rentenberechnung Ost West erfolgt in drei Schritten:
- Ermittlung von Entgeltpunkten
- Umrechnung der Entgeltpunkte in persönliche Entgeltpunkte
- Ermittlung des monatlichen Rentenbetrages aus den persönlichen Entgeltpunkten
Durch diverse Rechtsänderungen ist die Rentenberechnung in den letzten Jahren zunehmend komplizierter geworden. Es ist heutzutage fast nicht mehr möglich, dass ein Versicherter sich seine Rente selbst ausrechnet. Die Ausführungen hier sollen daher nur einen Überblick über die Rentenberechnung verschaffen, der eine grobe Überschlagsrechnung ermöglicht. Um den aktuellen Stand der bereits erworbenen Rentenanwartschaften zu erfahren, sollte im Anschluss zur Rentenberechnung Ost bzw. West beim Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft beantragt werden.
- Allgemeine Berechnungsgrundsätze
- Ermittlung von Entgeltpunkten
- Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten
- Zuschläge für geminderte Beitragszeiten
- Zu- oder Abschläge an Entgeltpunkten
- Umrechnung der Entgeltpunkte in persönliche Entgeltpunkte
- Ermittlung des monatlichen Rentenbetrages
- Die Nettorente