Die Nettorente
Der aus der Rentenformel errechnete Betrag ist regelmäßig noch nicht der Betrag, der tatsächlich gezahlt wird.
Nichtleistungsvorschriften können sich noch auf dien Rente auswirken, wenn die Rente mit anderen Einkünften zusammentrifft. So können z.B. Hinzuverdienst, Einkommensanrechnung oder das Zusammentreffen mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung die errechnete Rente mindern.
Nachdem der endgültige Rentenbetrag ermittelt wurde, werden bei einer Pflichtversicherung in der Kranken-/Pflegeversicherung der Rentner die entsprechenden Beiträge abgezogen. Ist der Rentner freiwillig kranken- und pflegeversichert, wird zu der Rente ein Beitragszuschuss gezahlt.
Steuern werden von der Rente nicht abgezogen. Sollte der sogenannte Ertragsanteil der Rente über dem Steuerfreibetrag liegen, sind die anfallenden Steuern direkt vom Rentner an das Finanzamt zu zahlen.