Home
 
Beratung
 
Rente
 
BU
 
Wissenswertes
 
Lexikon
 
Download
 
Links
 
  • Gesetzliche Rente
  • Rentenberatung
    • Allgemeines
    • GRV Beratung
    • Entgeltpunkte
    • Beitragszeiten
    • beitragsfreie Zeiten
    • geminderte Zeiten
    • Zu- oder Abschläge
    • persönliche Entgeltpunkte
    • Monatsbetrag
    • Nettorente

Die Nettorente

Der aus der Rentenformel errechnete Betrag ist regelmäßig noch nicht der Betrag, der tatsächlich gezahlt wird.

Nichtleistungsvorschriften können sich noch auf dien Rente auswirken, wenn die Rente mit anderen Einkünften zusammentrifft. So können z.B. Hinzuverdienst, Einkommensanrechnung oder das Zusammentreffen mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung die errechnete Rente mindern.

Nachdem der endgültige Rentenbetrag ermittelt wurde, werden bei einer Pflichtversicherung in der Kranken-/Pflegeversicherung der Rentner die entsprechenden Beiträge abgezogen. Ist der Rentner freiwillig kranken- und pflegeversichert, wird zu der Rente ein Beitragszuschuss gezahlt.

Steuern werden von der Rente nicht abgezogen. Sollte der sogenannte Ertragsanteil der Rente über dem Steuerfreibetrag liegen, sind die anfallenden Steuern direkt vom Rentner an das Finanzamt zu zahlen.


Mit der Riester Rente hohe staatliche Zulagen sichern:
 Mehr Informationen zum Thema Riester Rente