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Ermittlung der Monatsrente

Der monatliche Rentenbetrag errechnet sich nach der Formel

persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = monatliche Rente

Die Berechnung erfolgt auf den Cent genau.


Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor bestimmt das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Verhältnis zur Alleinrente. Er beträgt bei einer Rente, die eine volle Lohnersatzfunktion hat, 1,0. Bei einer Rente, die nur eine eingeschränkte Lohnersatzfunktion hat, ist er entsprechend niedriger.

 

 

 



Der Rentenartfaktor ist für jede Rentenart festgelegt. Er beträgt bei

  • Altersrenten 1,0
  • Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
  • Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0
  • Renten wegen Berufsunfähigkeit 0,6667
  • Renten wegen Erwerbsunfähigkeit 1,0
  • Erziehungsrente 1,0
  • kleine Witwen- und Witwerrentewährend des dreimonatigen Sterbeüberbrückungszeitraumes 1,0 anschließend 0,25
  • große Witwen- und Witwerrentewährend des dreimonatigen Sterbeüberbrückungszeitraumes 1,0 anschließend bei Anwendung des ab 01.01.2002 gültigen Rechts 0,55 bei Anwendung des bis 31.12.2001 gültigen Rechts 0,6
  • Halbwaisenrenten 0,1 
  • Vollwaisenrenten 0,2

Entsprechend dem Verhältnis der Rentenartfakoren zueinander ist bei identischem Versicherungsverlauf auch die Rente in gleichem Maße unterschiedlich.

 

Beispiel: Volle Altersrente = 1.500 EUR (Rentenartfaktor 1,0)
                 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung = 750 EUR (Rentenartfaktor 0,5)

Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Altersrente eines Durchschnittsverdieners in der Arbeiter- und Angestelltenversicherung entspricht. Seit dem 01.07.2011 beträgt er 27,47 EUR für Rentenanwartschaften, die in den alten Bundesländern erworben wurden. Er wird jeweils zum 01.07. eines Jahres im Rahmen der Rentenanpassung neu bestimmt. Bei Zeiten, für die aufgrund einer Tätigkeit in den neuen Bundesländern oder der ehemaligen DDR Entgeltpunkte (Ost) ermittelt wurden, tritt anstelle des aktuellen Rentenwertes der aktuelle Rentenwert (Ost). Dieser beträgt seit 01.07.2011 24,37 EUR. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steht zu dem aktuellen Rentenwert in dem Verhältnis, in dem die Nettolöhne und Gehälter in den neuen Bundesländern zu denen in den alten Bundesländern stehen.


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