Zu- oder Abschläge an Entgeltpunkten
Die Summe der bisher ermittelten Entgeltpunkte wird um
- Zuschläge aus einer Ausgleichszahlung
- Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Ehegattensplitting und
- Zuschläge aus in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis erzielten Arbeitsentgelt
erhöht bzw. gemindert.
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