Entgeltpunkte für geminderte Beitragszeiten
Monate, die sowohl Beitragszeit als auch beitragsfreie Zeit und Zeiten der Berufsausbildung sind, erhalten mindestens den Wert aus der Gesamtleistungsbewertung.
Beispiel: Auszug aus einer Rentenberechnung: 01.09. – 08.09.2001 400 EUR Pflichtbeitrag 09.09. – 30.09.2001 Mutterschutz (Anrechnungszeit)
Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung wurden 0,0676 Entgeltpunkte ermittelt.
Als Beitragszeit ergeben sich für diesen Monat 400 EUR : 28.518 = 0,0140 Entgeltpunkte. Da der Monat auch gleichzeitig eine beitragsfreie Zeit enthält, sind ihm mindestens 0,0676 Entgeltpunkte zuzuordnen. Es ergibt sich daher ein Zuschlag von 0,0676 – 0,0140 = 0,0536 Entgeltpunkten.
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