Entgeltpunkte für geminderte Beitragszeiten
Monate, die sowohl Beitragszeit als auch beitragsfreie Zeit und Zeiten der Berufsausbildung sind, erhalten mindestens den Wert aus der Gesamtleistungsbewertung.
Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung wurden 0,0676 Entgeltpunkte ermittelt.
Als Beitragszeit ergeben sich für diesen Monat 400 : 32.003 = 0,0125 Entgeltpunkte. Da der Monat auch gleichzeitig eine beitragsfreie Zeit enthält, sind ihm mindestens 0,0676 Entgeltpunkte zuzuordnen. Es ergibt sich daher ein Zuschlag von 0,0676 – 0,0125 = 0,0551 Entgeltpunkten.
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