Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten
Neben den Beitragszeiten werden auch den beitragsfreien Zeiten Entgeltpunkte zugeordnet. Hierzu wird ein Gesamtleistungswert ermittelt. Bei diesem Gesamtleistungswert handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um einen Durchschnittswert aus allen Entgeltpunkten für Beitragszeiten, die in einem belegungsfähigen Gesamtzeitraum erzielt werden.
Der belegungsfähige Gesamtzeitraum ist die Zeit, in der Beiträge gezahlt werden konnten. Er beginnt mit dem ersten entrichteten Beitrag, spätestens mit dem 17. Geburtstag. Er endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Leistungsfall eingetreten ist.
Von diesem Zeitraum werden die beitragsfreien Zeiten abgezogen, da ja gerade für diese Zeiten ein Wert ermittelt werden soll (Grundbewertung).
Beispiel: Gesamtzeitraum: 420 Monate davon entfallen:
- 300 Monate mit Beitragszeiten
- 50 Monate mit beitragsfreien Zeiten
- 70 Monate mit nicht belegten Zeiten (Lücken)
Aus den Beitragszeiten wurden 25 Entgeltpunkte erzielt.
Der belegungsfähige Gesamtzeitraum umfasst 420 Monate – 50 Monate = 370 Monate. Es ergibt sich ein Gesamtleistungswert von 25 Entgeltpunkte : 370 Monate = 0,0676 Entgeltpunkte. Dieser Wert wird je Monat der beitragsfreien Zeit zugeordnet. Es ergeben sich 50 x 0,0676 = 3,3800 Entgeltpunkte.
Im Rahmen einer Vergleichsberechnung wird der Durchschnittswert u.U. noch bereinigt, wenn in einzelnen Monaten Beitragszeiten mit beitragsfreien Zeiten zusammentreffen oder Zeiten einer Berufsausbildung vorhanden sind (geminderte Beitragszeiten).
Der Gesamtleistungswert wird bei Anrechnungszeiten wegen schulischer und beruflicher Ausbildung, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit auf einen Höchswert begrenzt.