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Ermittlung von Entgeltpunkten

Kernstück der Rentenberechnung ist die Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten.

Die Summe der Entgeltpunkte wird dann um Zuschläge erhöht oder um Abschläge vermindert, die sich aus besonderen rentenrechtlichen Sachverhalten ergeben (z. B. Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten oder Ausgleichszahlungen, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Ehegattensplitting).

 

 

Nachdem aus dem gesamten Versicherungsleben Entgeltpunkte ermittelt werden, wird die Summe aller Entgeltpunkte in persönliche Entgeltpunkte umgerechnet. Durch diese Umrechnung werden die Rentenabschläge bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme gesteuert.

 

Für einen persönlichen Entgeltpunkt erhält man die monatliche Rente, die ein Durchschnittsverdiener in einem Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Ab dem 1.7.2011 beträgt dies monatlich 27,47 EUR im Westen und 24,37 EUR im Osten.


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