Ermittlung von Entgeltpunkten
Kernstück der Rentenberechnung ist die Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten.
Nachdem aus dem gesamten Versicherungsleben Entgeltpunkte ermittelt werden, wird die Summe aller Entgeltpunkte in persönliche Entgeltpunkte umgerechnet. Durch diese Umrechnung werden die Rentenabschläge bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme gesteuert.
Für einen persönlichen Entgeltpunkt erhält man die monatliche Rente, die ein Durchschnittsverdiener in einem Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Ab dem 1.7.2011 beträgt dies monatlich 27,47 EUR im Westen und 24,37 EUR im Osten.
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