Allgemeine Berechnungsgrundsätze
- Berechnungen werden auf vier Dezimalstellen durchgeführt.
- Rundung bei Dezimalstellen erfolgt bei nachfolgender Ziffer 5 - 9 nach oben.
- Geldbeträge werden auf zwei, Entgeltpunkte auf vier Dezimalstellen berechnet.
- Ein teilbelegter Kalendermonat zählt als voller Monat.
- Das Jahr hat 12 Monate. Wenn ein bestimmendes Ereignis in den Monat fällt, wird dieser Monat mit berücksichtigt.
- Bei Zeiten, die bis zu einer Höchstdauer zu berücksichtigen sind, werden die am weitesten zurückliegenden Monate berücksichtigt.
- Ein auf einen Teilzeitraum entfallender Betrag wird ermittelt, indem der Gesamtbetrag mit dem Teilzeitraum vervielfältigt und durch den Gesamtzeitraum geteilt wird. Dabei wird das Kalenderjahr mit 360 Tagen, der Kalendermonat außer bei der anteiligen Berechnung einer Monatsrente mit 30 Tagen und die Woche mit 7 Tagen in Ansatz gebracht.
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