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Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute


Auf diese Altersrente hat Anspruch, wer

• das 60. Lebensjahr vollendet und
• die Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt hat.

Zeiten die sonst noch auf die Wartezeit angerechnet werden




Zeiten in denen Anpassungsgeld bezogen worden ist.
Es muß jedoch vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt worden sein.

Ersatzzeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung und Untertagearbeiten aus der Zeit vor 1968.


Altersgrenzen, die dabei zu beachten sind


Wer vor dem 01. Januar 1952 geboren ist, hat nach seinem 60. Geburtstag Anspruch auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.


Für alle, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Al-tersgrenze schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.


Wer jedoch Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistung erhalten hat, kann weiterhin mit 60 in Rente gehen.


Wie wird die Anhebung der Altersgrenze vorgenommen?

Für die Geburtsmonate Januar und Mai 1952 um jeweils 1 Monat

Für die Geburtsmonate Juni bis Dezember 1952 um 6 Monate

Für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 um jeweils einen weiteren Monat pro Geburtsjahr,

Für die Geburtsjahre 1959 bis 1963 um jeweils 2 weitere Monate pro Geburtsjahr


Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung

Seit Jahrzehnten sind vor allem ältere Bergleute von der schwierigen Arbeitsmarktsituation betroffen. Da sie ihre Kenntnisse in kaum einem anderen Beruf nutzen können, wurde bereits 1963 die sogenannte Knappschaftsausgleichsleistung eingeführt.


Um die Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) zu erhalten, muß die Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung des 55. Lebensjahres beendet worden sein und ein Antrag gestellt werden.

Die KAL wird bis zum Wechsel in eine andere Rente, maximal bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.

Wer unverschuldet nach dem 50. Lebensjahr gekündigt worden ist und bis zum Alter von 55 Jahren Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hat, kann dennoch KAL erhalten.

Höhe der Knappschaftsausgleichsleistung

Die KAL wird grundsätzlich wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der knappschaftlichen Rentenversicherung berechnet.


Der Antrag auf Knappschaftsausgleichsleistung ist unter der folgenden Anschrift zu stellen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Außenstelle Bochum
Pieperstr. 37
44789 Bochum

 

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