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Hinzuverdienst

Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente (Altersrente, die vor Vollendung der Regelaltersgrenze beginnt) besteht nur, wenn eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird bzw. nur noch im Umfang der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen ausgeübt wird.
Als Hinzuverdienst werden Arbeitsentgelte aus einer Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit herangezogen, die neben der Rente erzielt werden.
Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Altersrenten werden individuell errechnet. Sie sind abhängig von dem Verdienst, der in den letzten drei Kalenderjahren (bei Rentenbeginn vor dem 01.01.2000 im letzten Kalenderjahr) vor dem Rentenbeginn erzielt wurde. Bei einem hohen Entgelt darf mehr hinzuverdient werden als wenn nur wenig verdient wurde. Lag das Gehalt in den drei Kalenderjahren bei weniger als 50 % des Durchschnittseinkommens, gelten Mindesthinzuverdienstgrenzen.
Solange durch den Hinzuverdienst der Betrag von 400.00 EUR nicht überschritten wird, wird eine Vollrente gezahlt. Überschreitet der Hinzuverdienst diesen Wert, wird statt der Vollrente eine Teilrente gezahlt. Diese wird je nach der Höhe des Hinzuverdienstes als 2/3-Teilrente, 1/2-Teilrente oder 1/3-Teilrente geleistet. Je höher der Hinzuverdienst ist, desto niedriger ist die mögliche Teilrente. Wird die Hinzuverdienstgrenze für die 1/3-Teilrente überschritten, wird die Rente entzogen. Der Grenzbetrag darf im Laufe eines Kalenderjahres höchstens zweimal um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze überschritten werden. Das heißt, dass in zwei Monaten bis zum Doppelten des Grenzbetrages hinzuverdient werden kann.  
Wird nur ein geringer Hinzuverdienst erzielt, gelten Mindesthinzuverdienstgrenzen. Diese entsprechen dem jeweils halben Durchschnittsverdienst in den drei Kalenderjahren (bei Rentenbeginn vor dem 01.01.2000 im letzten Kalenderjahr) vor dem Rentenbeginn.

Achtung: Die zulässige Hinzuverdienstgrenze für eine Vollrente wurde zum 01.01.2008 geändert.

Mindesthinzuverdienstgrenzen bei
Altersrenten seit dem 01.07.2007

 

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Vollrente

400.00 EUR
ab 01. Januar 2008

400.00 EUR

ab 01. Januar 2008

2/3-Teilrente

461.04 EUR

405.23 EUR

1/2-Teilrente

689.58 EUR

606.11 EUR

1/3-Teilrente

918.14 EUR

807.00 EUR

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