Altersrente für langjährig Versicherte
Die traditionelle Form der Rente ist nach wie vor Garant für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter.
Leider bedrohen Versorgungslücken die Ansprüche mehr denn je, weshalb wir Ihnen einen neutralen Experten an die Seite stellen, der Ihnen Verbesserungsvorschläge und Fördermöglichkeiten präsentiert, unverbindlich und kostenlos:
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Auf die Altersrente hat generell Anspruch, wer
- das 63. Lebensjahr vollendet und
- die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat.
Ist der Ehepartner selbstständig, ist ferner ein Nachweis notwendig, dass keine Innengesellschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) vorliegt.
Im Zuge des Altersgrenzenanpassungsgesetzes wird die obere Altersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Begonnen wird dabei mit dem Geburtsjahrgang 1949. Wie bisher kann diese Altersrente frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Dann muss allerdings ein Abschlag von 14,4% gezahlt werden.
Für die Anhebung der Altersgrenze gilt der Vertrauensschutz. Das bedeutet, dass die Veränderungen schrittweise erfolgen, um die Nachteile für die Rentenbezieher möglichst gering zu halten.
Rückwirkend zum 01. Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze angehoben. Statt bisher 355.00 EUR dürfen Rentner, die noch keine 65 Jahre alt sind, jetzt monatlich 400.00 EUR dazu verdienen.
Altersrente für langjährig Versicherte - ohne Vertrauensschutz
| Geburtsjahr / Monat | Anhebung um Monate | auf Alter (Jahr / Monat) |
| 1949 | ||
| Januar | 1 | 65 + 1 Monat |
| Februar | 2 | 65 + 2 M. |
| März bis Dezember | 3 | 65 + 3 M. |
| 1950 | 4 | 65 + 4 M. |
| 1951 | 5 | 65 + 5 M. |
| 1952 | 6 | 65 + 6 M. |
| 1953 | 7 | 65 + 7 M. |
| 1954 | 8 | 65 + 8 M. |
| 1955 | 9 | 65 + 9 M. |
| 1956 | 10 | 65 + 10 M. |
| 1957 | 11 | 65 + 11 M. |
| 1958 | 12 | 66 + 0 M. |
| 1959 | 14 | 66 + 2 M. |
| 1960 | 16 | 66 + 4 M. |
| 1961 | 18 | 66 + 6 M. |
| 1962 | 20 | 66 + 8 M. |
| 1963 | 22 | 66 + 10 M. |
Altersrente für langjährig Versicherte - mit Vertrauensschutz
Für Versicherte, die
1. nach dem 31.12.1947 geboren sind und
2. entweder
a) vor dem 01. Januar 1955 geboren sind und vor dem 01. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit
vereinbart haben oder
b) Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben,
bestimmt sich die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme nach der folgenden Tabelle:
| Geburtsjahr / Monat | vorzeitige Inanspruchnahme möglich ab |
| 1948 | |
| Januar - Februar | 62 + 11 |
| März - April | 62 + 10 |
| Mai - Juni | 62 + 9 |
| Juli - August | 62 + 8 |
| September - Oktober | 62 + 7 |
| November - Dezember | 62 + 6 |
| 1949 | |
| Januar - Februar | 62 + 5 |
| März - April | 62 + 4 |
| Mai - Juni | 62 + 3 |
| Juli - August | 62 + 2 |
| September - Oktober | 62 + 1 |
| November - Dezember | 62 + 0 |
| 1950 - 1963 | 62 + 0 |
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wurde diese neue Altersrente eingeführt. Anspruch auf diese Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann erstmals ab dem 01.01.2012 entstehen, wenn Versicherte• das 65. Lebensjahr vollendet,
• die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben und
• der Beruf aufgegeben wurde oder nur noch Einkünfte innerhalb der gesetzlichen Hinzuverdienstmöglichkeiten erzielt werden.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann diese Rente ohne Rentenabschlag beziehen.
Versicherungszeiten, die auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden
Auf die Wartezeit werden Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung und Berücksichtigungszeiten angerechnet.Gleiches gilt für Zeiten des Wehr- und Zivildienstes sowie des Krankengeldbezuges.
Auch aus geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigungen werden Wartezeitmonate ermittelt.
Pflichtbeitragszeiten, in denen Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe bezogen worden ist, zählen jedoch nicht!
Nicht berücksichtigt werden auch Kalendermonate aus dem Versorgungsausgleich oder dem Rentensplitting sowie Monate mit freiwilligen Beiträgen.
Ebenfalls werden keine Schul- und Studienzeiten berücksichtigt.
Dies hat somit zur Folge, daß diese Altersrente nur einem sehr eingeschränkten Personenkreis zugänglich gemacht wird.
