Regelaltersrente
Die Anhebung der Regelaltersgrenze findet seine Ursprünge sicherlich auch im demografischen Wandel. Dieser und andere Faktoren lassen Sorgen aufkommen, weshalb wir Ihnen die Möglichkeit einer kompetenten Rentenberatung geben möchten. Hier werden Ihnen kostenfrei Varianten zur Schließung eventueller Versorgungslücken deutlich gemacht - kostenfrei und absolut unverbindlich:
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Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wurde eine Regelaltersgrenze eingeführt. Das Renteneintrittsalter wird stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ausschlaggebend ist hier das Geburtsjahr.
Eine weitere Voraussetzung, um die Regelaltersrente zu erhalten ist, dass die Versicherten die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Eine Beschäftigung kann ohne Beschränkungen ausgeübt werden.
Wer seine Regelaltersrente trotz erfüllter Wartezeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres nicht in Anspruch nimmt, erhält einen höheren Zugangsfaktor und damit eine höhere Rente. Dieser Zuschlag beträgt pro Jahr des hinausgeschobenen Rentenbeginns 6 % der Rente.
Beispiel: Betrag der Altersrente: 800 EUR.
Die Regelaltersrente wird erst nach Vollendung des 67. Lebensjahres beantragt. Sie erhöht sich um 12 %, weil die Rente für zwei Jahre nicht in Anspruch genommen wurde. Sie beträgt daher 800 EUR + 12 % = 896 EUR. Dem Zuschlag von monatlich 96 EUR stehen jedoch 19.200 EUR für zwei Jahre nicht bezogene Altersrente gegenüber. Für einen finanziellen Ausgleich wären 200 Monate an Rentenbezug erforderlich. Von einer Rendite infolge des Zuschlags könnte in etwa erst ab dem 82. Lebensjahr gesprochen werden. Ein Hinausschieben der Rentenzahlung zugunsten des Zuschlages erscheint daher regelmäßig nicht sinnvoll.
Wer das 65. Lebensjahr vollendet hat und keinen Rentenanspruch erworben hat, kann sich die eingezahlten Beiträge erstatten lassen.
