Rente mit 67
Derzeit beträgt das Alter für den allgemeinen Rentenbezug 65 Jahre. Es bestehen Sonderregelungen für Schwerbehinderte sowie ältere Arbeitslose.
Zukünftig wird das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben werden. Diese Anhebung geschieht schrittweise, so dass die nach 1963 geborenen Menschen mit 67 Jahren das Regelrentenalter erreicht haben.
Bei den vorhergehenden Geburtsjahrgängen kann jeweils zwei Monate (bei Menschen, die vor 1958 geboren sind nur ein Monat) früher die Rente eingereicht werden; wer 1960 geboren wurde, kann beispielsweise mit 66 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.
Eine Ausnahme gilt: Wer 45 Beitragsjahre aufweist, kann weiterhin abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen.
Das Mindestalter für den Bezug von Rente unter Inkaufnahme von Abschlägen beträgt 60 Jahre beim Vorliegen einer Schwerbehinderung und 63 Jahre bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit (je nach Geburtsjahrgang).
Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn:
Ein Rentenbeginn vor dem Erreichen der neuen Altersgrenze von 67 Jahren ist möglich. Jedoch werden dann lebenslänglich Abschläge von der Rente vorgenommen. Diese betragen 3,6% pro Jahr, um das der Rentenbeginn vorgezogen wurde oder bei monatsgenauer Anrechnung, 0,3 % pro Monat.
Zuschläge nach Erreichen der Regelaltersrente
Wird die Regelaltersrente trotz erfüllter Wartezeit erst verspätet in Anspruch genommen, beträgt der Zuschlag für jeden Monat 0,005 an Entgeltpunkten.
Begründung für diese Regelung:
Begründet wird die Einführung der Altersrente mit 67 Jahren damit, dass die Rentenversicherung ohne diese Anhebung nicht mehr sicher ihre Leistungspflichten erfüllen könnte oder dass der Beitrag in nicht akzeptable Höhen steigen müsste. Eine deutliche Beitragssteigerung wird sicherlich weder von Arbeitnehmern noch von Arbeitgebern akzeptiert, zumal die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers und die für die Sozialversicherungen anfallenden Abzüge des Arbeitnehmers bereits aktuell sehr hoch sind.
Die Lebenserwartung der Menschen hat sich um durchschnittlich zweieinhalb Jahre verlängert; zudem stimmt die Alterspyramide nicht mehr mit dem überein, was einst eine der Voraussetzungen für die Entwicklung des Umlagensystems der Rentenvericherung war. Weniger Erwerbstätige finanzieren eine zunehmende Zahl von Rentnern.
Ein weiterer Punkt, der die Erhöhung des Renteneintrittsalters aus Sicht der sie verabschiedenden Politiker erforderlich macht, ist der Umstand, dass das Erwerbsleben zunehmend später beginnt.
Diese richtige Beobachtung konterkariert allerdings die Regelung, dass nach 45 Beitragsjahren weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gegangen werden kann. Jene 45 Jahre werden vermutlich nur wenige Menschen erreichen. Gebrochene Erwerbsbiographien, in deren Verlauf auch freiberufliche Tätigkeiten vorkommen, nehmen zu. Da während der freiberuflichen Tätigkeit keine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht, wird diese Zeit nicht angerechnet (es sei denn, der Freiberufler zahlt freiweillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) und kaum jemand erreicht die 45 Beitragsjahre.
Rente mit 67 bedeutet Rentenkürzung:
Für Menschen, die älter als fünfzig Jahre sind, stellt es sich als sehr schwierig heraus, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Dies ist bedauerlich, da die Lebenserfahrung älterer Arbeitnehmer durchaus zu den Soft-Skills gerechnet werden kann und es gute Gründe gibt, Menschen dieser Altersgruppe bevorzugt einzustellen. Auf der anderen Seite gibt es tatsächlich Tätigkeiten, die von älteren Menschen mit altersbedingt eingeschränkten Möglichkeiten, vor allem im Bewegungsablauf, nicht mehr durchgeführt werden können. Schonarbeitsplätze, wie sie vor einigen Jahrzehnten noch im erforderlichen Umfang vorhanden waren, zum Beispiel als Pförtner, sind in einem hohen Maße abgebaut worden. Die Rolle des Pförtners übernehmen elektronische Zugangssysteme oder die Aufgabe ist ausgelagert worden an einen externen Wachdienst, der mehrere Betriebe betreut und somit ein hohes Maß an Mobilität während der Arbeitszeit voraussetzt.
Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Menschen, die erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können, gezwungen sein werden, einen vorgezogenen Rentenbeginn in Kauf zu nehmen und die entsprechenden Abschläge hinzunehmen. Da mit einer ohnehin eher geringen Rentenhöhe gerechnet wird, kann dieser Abschlag zu Altersarmut führen.
Erforderliche Vertragsumstellungen:
In nicht wenigen älteren Arbeitsverträgen ist eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres ausdrücklich vereinbart. In anderen Arbeitsverträgen ist kein genaues Lebensalter, sondern eine Beendigung mit Erreichen des Rentenalters formuliert. Während sich im zweiten Fall der Arbeitsvertrag automatisch an die neue Regelung anpasst, muss im Falle der Festschreibung der Beendigung des Arbeitsvertrages mit 65 Jahren eine Zusatzvereinbarung getroffen werden. Da erkennbar ist, dass das genannte Alter aufgrund der bei Abschluss des Arbeitsvertrages bestehenden gesetzlichen Regelung in den Vertrag übernommen wurde, sollte der Arbeitgeber sich dieser Änderung nicht verschließen.
Private Rentenversicherungesverträge, die nach den geltenden Vertragsbestimmungen ab 65 Jahren auszahlen, werden jedoch besser nicht auf den neuen Rentenbeginn umgestellt. Im Allgemeinen gilt eine Umstellung als Abschluss eines neuen Vertrages, der erneut Abschlusskosten erzeugt. Zudem können durch den Neuabschluss steuerliche Vorteile verlorengehen.
Privater Schutz zwingend erforderlich:
In Anbetracht dessen, dass die Rente mit 67 primär zu Rentenkürzungen führt und auch die Rente für Menschen, die tatsächlich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, im Allgemeinen wenig üppig ausfällt, ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung, z. B. der Riester-Rente oder der Rürup-Rente, zusätzlich zur Teilhabe an der gesetzlichen Rentenversicherung dringend anzuraten. Jetzt neuabgeschlossene Verträge beinhalten im Idealfall die Klausel, dass die Zahlung der privaten Rentenversicherung mit 67 Jahren vorgesehen ist; bei einem vorzeitigen Rentenbeginn jedoch schon mit Beginn der Rentenzahlungen gezahlt wird.
Auswirkungen der Rente mit 67 auf den Arbeitsmarkt:
Mit der Erhöhung des Renteneintrittsalters bieten weitere Menschen ihre Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt an. Wenn keine neuen Stellen geschaffen werden, erhöht sich dadurch die Anzahl der Arbeitslosen.
Alternativen zur Rente mit 67
Vielfach wird bestritten, dass es zur Erhöhung des Reneneintrittsalters wirkliche Alternativen gegeben hätte. Vorschläge, die unter anderem von den Gewerkschaften geäußert wurden, wie die Einbeziehung von Selbständigen, Freiberuflern und Beamten in das System der gesetzlichen Rentenversicherung, wurden jedoch offensichtlich kaum zur Kenntnis genommen und in keinem Fall ausführlich überprüft. Die Tatsache, dass in diesen Fällen neben Einnahmen für die Rentenversicherung auch Ansprüche entstehen, ist kein Gegenargument, denn jeder gezahlte Beitrag nach dem 65. Lebensjahr wirkt sich ebenfalls anspruchsteigernd aus.
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