Verschiebung der Altersgrenzen
Schon ein unglücklicher Arbeitsunfall kann Ihre Rentenansprüche zur großen Sorge werden lassen. Bei der Gesetzlichen Rente besteht zwar die Möglichkeit einer Verschiebung der Altersgrenze, dabei kommt es jedoch zur Rentenminderung. Aber Sie können sich dennoch absichern:
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Die Altersgrenzen für die Altersrente
- für langjährig Versicherte stufenweise auf das 67. Lebensjahr,
- für schwerbehinderte Menschen, Rente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und für Frauen stufenweise auf das 65. Lebensjahr
heraufgesetzt. Die jeweiligen Altersrenten können vor Vollendung des 67. bzw. 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Es ergibt sich dann jedoch eine Rentenminderung (zur zusätzlichen, vom Staat geförderten Altersvorsorge siehe Riester-Rente und Rürup-Rente).
Je nach Rentenart gibt es unterschiedliche Vertrauensschutzregelungen. Sind diese erfüllt, wird die Altersgrenze u. U. gar nicht oder langsamer angehoben. Es ist möglich, die Rentenminderung durch eine Ausgleichszahlung ganz oder teilweise zu vermeiden.
Die Altersgrenze bei der Altersrente für langjährig Versicherte, ab der eine vorzeitige Inanspruchnahme möglich ist, wird für nach dem 31.12.1947 Geborene stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt.