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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Geburtsjahrgänge bis 1945 - ohne Vertrauensschutz

Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für eine abschlagfreie Rente auf das 65. Lebensjahr ist inzwischen abgeschlossen, so dass hier auf die Wiedergabe der Anhebungstabelle verzichtet wird. Versicherte, die ab Dezember 1941 bis einschließlich 1945 geboren wurden und keinen Vertrauensschutz haben, können die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ab dem 65. Lebensjahr abschlagfrei in Anspruch nehmen.
Die vorzeitige Inanspruchnahme ist ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, jedoch mit bis zu 18 % Abschlägen verbungen.

Geburtsjahrgänge bis 1945 - mit Vertrauensschutz

Für Versicherte, die

  1. bis zum 14. Februar 1941 geboren sind und
    a) am 14. februar 1996 arbeitslos waren oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
    b) deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 14. Februar 1996 erfolgt ist, nach dem 13. Februar beendet worden ist und die daran anschließend arbeitslos geworden sind oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben,
  2. bis zum 14. Februar 1944 geboren sind und aufgrund einer Maßnahme nach Artikel 56 § 2 Buchst. b des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-V), die vor dem 14. Februar 1996 genehmigt worden ist, aus einem Betrieb der Montanindustrie ausgeschieden sind oder
  3. vor dem 01.01.1942 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine Beschäftigung oder Tätigkeit haben, wobei die Zeiten nicht berücksichtigt werden, in denen Versicherte wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II versicherungspflichtig war,

wurde die Altersgrenze von 60 Jahren langsamer angehoben. Da die letzten hiervon profitierenden Personen (geboren im Februar 1944) seit Januar 2005 regulär eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ohne Abschläge beziehen können, wird hier auf die Wiedergabe der Tabelle zur Anhebung verzichtet.

Geburtsjahrgänge ab 1946 - ohne Vertrauensschutz

Mit dem Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV- Nachhaltigkeitsgesetz) wird eine weitere Anhebung der Altersgrenzen für diese Rentenart eingeführt. Betroffen sind die Geburtsjahrgänge ab 1946. In der Zeit von 2006 bis 2008 wird die Altersgrenze für die frühstmögliche Inanspruchnahme der Rente stufenweise von 60 auf 63 angehoben.
Dies bedeutet, dass eine Rente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit für alle, ab 1946 geborenen Versicherten auch unter Inkaufnahme von Abschlägen grundsätzlich nicht mehr mit 60 Jahren bezogen werden kann.
Versicherte, die im Dezember 1948 oder später geboren wurden, können diese Rentenart dann frühestens ab dem 63. Lebensjahr erhalten.


Tabelle:


Jahrgang/Monat

Rentenbeginn

Vorzeitige

Inanspruchnahme 

Minderung

   

Zeitpunkt

Alter in Jahr/Monat

in Prozent
1946        
Juni 07/2011 01/07 60/6 16,2
Juli 08/2011 03/07 60/7 15,9
August 09/2011 05/07 60/8 15,6
September 10/2011 07/07 60/9 15,3
Oktober 11/2011 09/07 60/10 15,0
November 12/2011 11/07 60/11 14,7
Dezember 01/2012 01/08 61/0 14,4
1947        
Januar 02/2012 03/08 61/1 14,1
Februar 03/2012 05/08 61/2 13,8
März 04/2012 07/08 61/3 13,5
April 05/2012 09/08 61/4 13,2
Mai 06/2012 11/08 61/5 12,9
Juni 07/2012 01/09 61/6 12,6
Juli 08/2012 03/09 61/7 12,3
August 09/2012 05/09 61/8 12,0
September 10/2012 07/09 61/9 11,7
Oktober 11/2012 09/09 61/10 11,4
November 12/2012 11/09 61/11 11,1
Dezember 01/201 01/10 62/0 10,8
1948        
Januar 02/2013 03/10 62/1 10,5
Februar 03/2013 05/10 62/2 10,2
März 04/2013 07/10 62/3 9,9
April 05/2013 09/10 62/4 9,6
Mai 06/2013 11/10 62/5 9,3
Juni 07/2013 01/11 62/6 9,0
Juli 08/2013 03/11 62/7 8,7
August 09/2013 05/11 62/8 8,4
September 10/2013 07/11 62/9 8,1
Oktober 11/2013 09/11 62/10 7,8
November 12/2013 11/11 62/11 7,5
Dezember 01/2014 01/12 63/0 7,2


1949 bis 1951 Anhebung um 60 Monate
                            Vorzeitige Inanspruchnahme mit 7,2% Minderung
                            63. Lebensjahr

Geburtsjahrgänge ab 1946 - mit Vertrauensschutz

Versicherte, die vor dem 01. Januar 1952 geboren sind und vor dem 01. Januar 2004 rechtsverbindlich über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben oder an diesem Stichtag arbeitslos waren oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, sind von der neuerlichen Anhebung nicht betroffen.

Die rechtsverbindliche Disposition umfasst folgende Fälle:

  1. Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 01. Januar 2004 erfolgt ist, nach dem 31. Dezember 2004.
    Eine vereinbarte Befristung des Arbeitsverhältnisses oder die Bewilligung einer befristeten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme stehen dem gleich.
  2. Es wurde vor dem 01. Januar 2004 eine Altersteilzeit im Sinne des §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 ATG vereinbart.

Ist der Vertrauensschutz gegeben, ist auch für die Jahrgänge 1946 bis 1951 eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente, wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit, ab dem 60. Lebensjahr bei einem dauerhaften Abschlag, in Höhe von 18 Prozent, möglich.

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