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Anhebung der Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr – bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Durch demografische und wirtschaftliche Veränderungen machen sich auch im Rentensystem bemerkbar. Hier hilft der Staat mit zusätzlichen Förderprogrammen. Wie Sie den drohenden Versorgungslücken aus dem Weg gehen können, verrät Ihnen unser Fachspezialist kostenfrei in einem unverbindlichen Beratungsgespräch - nutzen Sie diese Chance!

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Die gegenwärtigen Altersgrenzen entnehmen Sie folgender Tabelle:


Geburtsmonat
Geburtsjahr

Anhebung um ... Monate

auf Alter

Monat
Januar '52 1 60 1
Februar '52 2 60 2
März '52 3 60 3
April '52 4 60 4
Mai '52 5 60 5
Juni bis Dez. '52 6 60 6
1953 7 60 7
1954 8 60 8
1955 9 60 9
1956 10 60 10
1957 11 60 11
1958 12 61 0
1959 14 61 2
1960 16 61 4
1961 18 61 6
1962 20 61 8
1963 22 61 10
1964 24 62 0


Wer vor dem 01. Januar 1952 geboren ist, hat nach seinem 60. Geburtstag Anspruch auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Für alle, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Wer jedoch Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistung erhalten hat, kann weiterhin mit 60 in Rente gehen.
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