Altersrente für langjährig Versicherte
Die zuletzt stattgefundene Verschiebung der Altersrente resultiert vor allem aus akuten Versorgungslücken im Deutschen Rentensystem. Wie Sie hier auf Nummer Sicher gehen, verraten wir Ihnen jetzt:
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Bis einschliesslich 31. Juli 2010 bieten wir allen Personen die nach 1955 geboren sind, komplett kostenfrei eine professionelle und individuelle Beratung zur privaten Vorsorge an:
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Im ersten Schritt wird die Altersgrenze von 65 Jahren (bislang gültige Altersgrenze) auf das 67. Lebensjahr angehoben. Wer nach dem 31.12.1963 geboren ist, bekommt diese Rente ohne Abschlag erst nach Vollendung des 67. Lebensjahres. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres möglich; es muss dann aber ein Abschlag in Kauf genommen werden. Dieser kann bis zu 14,4 % betragen.
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht zur Verschiebung der Altersgrenzen für diese Rentenart.
Vertrauensschutz und Übergangsrecht
Versicherte, die zu den sogenannten rentennahen Jahrgängen gehören, können sich auf einen Vertrauensschutz bei der Anhebung der Altersgrenze berufen, wenn sie
- bis einschließlich 1954 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeit vereinbart haben oder
- Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
Der Vertrauensschutz bewirkt, dass die Anhebung der Altersgrenze aufgehoben wird.