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Aktuell: Änderungen zum 1. Juli 2007

Das Ansteigen der Bruttolöhne und der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im letzten Jahr macht es möglich: Nach drei Nullrunden hat die Bundesregierung einer Rentenerhöhung zum 1. Juli 2007 zugestimmt.

Die Berechnungsgrundlage für die individuellen Renten, die Rentenwerte, wird in der gesetzlichen Alterssicherung und der Alterssicherung der Landwirte angehoben. Dadurch bekommen 20 Millionen deutsche Rentner insgesamt etwa 1,2 Milliarden Euro mehr pro Jahr. Außerdem gibt es ab dem 1. Juli 2007 neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner unter 65 Jahren sowie höhere Freibeträge bei Renten wegen Todes. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Punkte in einem Überblick vor.

Rentenerhöhung:

· Die Anhebung der gesetzlichen Altersbezüge um 0,54 Prozent ergibt einen neuen aktuellen Rentenwert von 26,27 Euro bzw. 23,09 Euro (West bzw. Ost).
· Die Anhebung der Altersbezüge der Landwirte um ebenfalls 0,54 Prozent ergibt einen neuen aktuellen Rentenwert von 12,13 Euro bzw. 10,66 Euro (West bzw. Ost).
· Durch die entsprechende Anpassung des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Mindest- und Höchstbezüge ab dem 1. Juli 2007 auf 297 Euro und 1186 Euro bzw. 257 Euro und 1029 Euro (West bzw. Ost) erhöht.

Hinzuverdienstgrenzen:

· Verdienen Rentner unter 65 Jahren regelmäßig mehr als 400 Euro dazu, gelten sie als Teilrentner. Angelehnt an die Höhe des Betrags, den sie hinzuverdienen, wird ihnen die gesetzliche Rente als 1/3-, ½- oder 2/3-Teilrente ausgezahlt.

·
Mindesthinzuverdienstgrenze bei Altersrenten ab 01.01.2008
2/3 Teilrente 969,15 EUR (West)
  851,83 EUR (Ost)
1/2 Teilrente 1416,45 EUR (West)
  1244,99 EUR (Ost)
1/3 Teilrente 1863,75 EUR (West)
  1638,14 EUR (Ost)


· Der Rentenanspruch verfällt, wenn auch die Hinzuverdienstgrenze der 1/3-Teilrente überschritten wird.
· Ausnahme: Zweimal pro Jahr dürfen Teilrentner den doppelten Betrag verdienen, ohne damit ihre Rentenzahlung zu gefährden.
· Neurentner erfahren ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze mit dem Rentenbescheid; Personen, die bereits seit längerem Rente beziehen, müssen sich bei ihrem Rentenversicherungsträger danach erkundigen.

Höhere Freibeträge bei Renten wegen Todes:

· Witwen und Witwer können nach der neuen Regelung 693,53 Euro statt 689,83 Euro (West) bzw. 609,58 Euro statt 606,41 Euro (Ost) hinzuverdienen, ohne dass dadurch ihre Hinterbliebenenrente gemindert wird.
· Erziehen die Bezieher einer Witwen- bzw. Witwerrente mindestens ein Kind, erhöht sich der Freibetrag um 147,11 Euro (West) bzw. 129,30 Euro (Ost) pro Kind. Dies gilt auch für Bezieher von Erziehungsrenten.
· Bezieher von Waisenrenten können bis zu 462,35 Euro (West) bzw. 406,38 Euro (Ost) hinzuverdienen.
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