Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten eines oder mehrerer Arbeitnehmer und gegebenenfalls ihrer Angehörigen abschließt.
Die steuerliche Behandlung der Beiträge und der späteren Leistungen entspricht der bei Pensionskassen. Bei Direktversicherungen werden allerdings überwiegend anstelle von Rentenleistungen einmalige Kapitalzahlungen zugesagt. Im Jahr 2005 gab es hier einige Änderungen. Beiträge zu einer Direktversicherung bleiben nur noch bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Dazu kommt noch ein Festbetrag von 1.800 EUR pro Jahr, den man zusätzlich steuerfrei in die Direktversicherung einzahlen darf.
Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über Direktversicherungen eignet sich besonders für kleinere Unternehmen. Der Ausgleich der versicherungsmäßigen Risiken erfolgt nicht innerhalb der kleineren Arbeitnehmergemeinschaft, sondern über die erheblich größere Zahl der Versicherten des Lebensversicherungsunternehmens.
Die Beiträge zur Direktversicherung werden nur dann steuerbefreit, wenn eine Rentenversicherung abgeschlossen wurde. Die Renten werden dann allerdings in voller Höhe besteuert. Zudem kann die Direktversicherung nur noch an den Ehepartner oder an Kinder unter 18 bzw. 27 vererbt werden. Für Direktversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, gelten weiterhin die alten Regelungen.
Falls mehrere Arbeitnehmer Direktversicherungen erhalten sollen, können durch Firmenrabatte oder Kollektivabschlüsse deutlich höhere Ablaufleistungen oder Rentenzahlungen erzielt werden.