Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten eines oder mehrerer Arbeitnehmer und gegebenenfalls ihrer Angehörigen abschließt.
Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über Direktversicherungen eignet sich besonders für kleinere Unternehmen. Der Ausgleich der versicherungsmäßigen Risiken erfolgt nicht innerhalb der kleineren Arbeitnehmergemeinschaft, sondern über die erheblich größere Zahl der Versicherten des Lebensversicherungsunternehmens.
Die Beiträge zur Direktversicherung werden nur dann steuerbefreit, wenn eine Rentenversicherung abgeschlossen wurde. Die Renten werden dann allerdings in voller Höhe besteuert. Zudem kann die Direktversicherung nur noch an den Ehepartner oder an Kinder unter 18 bzw. 27 vererbt werden. Für Direktversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, gelten weiterhin die alten Regelungen.
Falls mehrere Arbeitnehmer Direktversicherungen erhalten sollen, können durch Firmenrabatte oder Kollektivabschlüsse deutlich höhere Ablaufleistungen oder Rentenzahlungen erzielt werden.
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