Gesundheitsfragen beim Versicherungsabschluß
Außerdem sollten Personen, die einen Vertrag abschließen möchten, im Vorfeld genügend Informationen einholen.
Gesundheitsfragen
Der Versicherer wird im Bedarfsfall die bei Vertragsabschluß gestellten Gesundheitsfragen hinsichtlich deren Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt überprüfen. Hierfür fragt der Versicherer bei den Krankenkassen an, um herauszufinden, welche Ärzte der Versicherungsnehmer aufgesucht hat.
Sollte sich herausstellen, dass die gemachten Angaben unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß erfolgt sind, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Jedem Versicherungsnehmer ist daher die unbedingte Offenlegung seiner Krankengeschichte anzuraten. Diese muss für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nachgewiesen werden. Da ein ausführliches Erinnerungsprotokoll meist unmöglich ist, sollten sich Personen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, von den zuständigen Krankenkassen und behandelnden Ärzten Berichte zuschicken lassen.
Gefährliche Hobbys
Auch gefährliche Hobbys spielen bei der Risikokalkulation eine wichtige Rolle. Freizeitbeschäftigungen wie etwa Fallschirmspringen oder Boxen spiegeln sich in der Höhe der Beiträge und den Vertragsbedingungen wider. Bei gleichzeitig schlechtem Gesundheitszustand und risikoreichen Freizeitaktivitäten kann ein Versicherer sogar von einem Vertragsabschluß Abstand nehmen.
Eingeschränkter Ausschluss
Viele Versicherungen verlangen für den Vertragsabschluss den Ausschluss der Vorerkrankung. Dies bedeutet im Ernstfall, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn genau diese Vorerkrankung die Berufsunfähigkeit verursacht haben könnte. Wenn von seiten des Versicherers kein solcher Ausschluss möglich ist, sollte der Versicherungsnehmer versuchen, diesen nach einigen Jahren ohne körperliche Beschwerden wieder aus dem Vertrag entfernen zu lassen.
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