Bedarfsfall bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Menschen, die aus den verschiedensten Gründen ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, müssen dies sofort bei ihrer gesetzlichen Rentenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung melden.Wird ein Antrag auf Leistungserstattung gestellt, zieht der Versicherer eine zentrale Kartei zurate, um herauszufinden, ob der Versicherungsnehmer in der Vergangenheit schon einmal abgelehnt worden ist. Dieses zentrale Register wird Sonderwagniskartei genannt.
Die Beweisführung über die Berufsunfähigkeit liegt generell bei dem Versicherungsnehmer.
Die Grundlage für die Auszahlung der monatlichen Rente ist ein medizinisches Gutachten. In diesem wird der Grad der Berufsunfähigkeit sowie dessen voraussichtliche Dauer festgestellt. Anstelle des Hausartztes sollte das Gutachten aber von einem objektiven Gutachter ausgestellt werden, um Probleme bei der Leistungserstattung von vornherein auszuschließen.
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