Home
 
Beratung
 
Rente
 
BU
 
Wissenswertes
 
Lexikon
 
Download
 
Links
 
  • Berufsunfähigkeit
  • EU Rente
  • Versicherung
  • Vertragsfragen
  • Gesundheitsfragen
  • Bedarfsfall

Bedarfsfall bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Menschen, die aus den verschiedensten Gründen ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, müssen dies sofort bei ihrer gesetzlichen Rentenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung melden. Denn wenn der Versichernde einen zu langen Zeitraum verstreichen lässt ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Ansprüche rückwirkend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit zu leisten.
Wird ein Antrag auf Leistungserstattung gestellt, zieht der Versicherer eine zentrale Kartei zurate, um herauszufinden, ob der Versicherungsnehmer in der Vergangenheit schon einmal abgelehnt worden ist. Dieses zentrale Register wird Sonderwagniskartei genannt.
Die Beweisführung über die Berufsunfähigkeit liegt generell bei dem Versicherungsnehmer.
Die Grundlage für die Auszahlung der monatlichen Rente ist ein medizinisches Gutachten. In diesem wird der Grad der Berufsunfähigkeit sowie dessen voraussichtliche Dauer festgestellt. Anstelle des Hausartztes sollte das Gutachten aber von einem objektiven Gutachter ausgestellt werden, um Probleme bei der Leistungserstattung von vornherein auszuschließen.
Mit der Riester Rente hohe staatliche Zulagen sichern:
 Mehr Informationen zum Thema Riester Rente
 Kostenloser Vergleich: Die für Sie persönlich optimale Berufsunfähigkeitsversicherung finden!